RVG-Rechner 2025/2026 – Anwaltsgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen
Berechnen Sie Anwaltsgebühren nach dem aktuellen RVG (BGBl. 2025 I Nr. 109) kostenlos und ohne Registrierung. Bei 10.000 € Streitwert beträgt die Geschäftsgebühr (VV 2300, 1,3-fach) 847,60 € netto. Das Ergebnis zeigt alle Positionen einzeln ausgewiesen.
RVG-Kosten, Zinsen und Zahlungen automatisch nach § 367 BGB verrechnen – als professionelles PDF exportierbar.
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Häufige Fragen zum RVG-Rechner
Wie werden Anwaltsgebühren nach RVG berechnet?
Grundlage ist der Gegenstandswert (Streitwert). Aus der RVG-Gebührentabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG) wird die einfache Gebühr ermittelt. Diese wird mit dem jeweiligen Gebührenfaktor multipliziert: Bei der Geschäftsgebühr (VV 2300) beträgt der Regelgebührensatz 1,3. Hinzu kommen Auslagen (VV 7002: 20 % der Nettogebühren, max. 20 €) und Umsatzsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen VV 2300, VV 3309 und VV 3100?
VV 2300 ist die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten (z. B. Mahnung, Verhandlung ohne Klage). VV 3309 ist die Verfahrensgebühr im Mahnverfahren (Faktor 0,5). VV 3100 ist die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Klageverfahren (Faktor 1,3). Im Klageverfahren entstehen zusätzlich Termins- und ggf. Einigungsgebühren, die dieser Rechner der Einfachheit halber nicht automatisch hinzufügt.
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Im gerichtlichen Verfahren trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Bei außergerichtlichen Tätigkeiten trägt jede Partei zunächst ihre eigenen Kosten; der Schuldner kann bei Verzug zur Übernahme der Anwaltskosten des Gläubigers verpflichtet sein (§ 280 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. § 286 BGB).
Was ist der Gegenstandswert (Streitwert)?
Der Gegenstandswert entspricht dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit – in der Regel dem Betrag der geltend gemachten Forderung ohne Zinsen und Kosten. Bei Klagen wird er vom Gericht festgesetzt (§ 3 ZPO). Der Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit kann davon abweichen.
Gilt dieses RVG für 2025?
Ja. fordify verwendet die RVG-Gebührentabelle aus dem Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 109. Diese Tabelle gilt seit der RVG-Reform 2025 und wurde zuletzt zum 31.03.2026 auf Korrektheit geprüft. Das RVG 2025 ist auch für 2026 und Folgejahre maßgeblich, bis eine neue Reform in Kraft tritt.
Kann ich den Erstattungsanspruch gegen den Schuldner berechnen?
Ja. Außergerichtliche Anwaltskosten (VV 2300, Faktor 1,3) können bei Verzug als Schadensersatz vom Schuldner verlangt werden (§ 280 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. § 286 BGB). Der übliche Regelgebührensatz von 1,3 wird dabei als erstattungsfähig angesehen. In der Forderungsaufstellung von fordify werden diese Kosten automatisch in der Tilgungsreihenfolge nach § 367 BGB verrechnet.